Über mich
§ 194 Baugesetzbuch
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Um genau diesen Wert zu ermitteln sind viel mehr als nur theoretisch-mathematische Kenntnisse in der Immobilienbewertung erforderlich.
Die Garanten für eine erfolgreiche Immobilienbewertung:
Meine Ausbildung zum Bankbetriebswirt mit praktischer Umsetzung in der Immobilienfinanzierung, über 10jährige Erfahrung im Immobilienvertrieb und Ausbildung zum Sachverständigen.
1983 Bankkaufmann
1990 Bankbetriebswirt (SVBW)
2004 Dipl. Sachverständiger (DIA)
2009 Wirtschaftsfachwirt (IHK)